Ihre Grundversicherung bezahlt bei einer normalen Schwangerschaft und Geburt ohne Anrechnung zur Franchise und ohne Selbstbehalt folgende Untersuchungen:

 

  • 7 Termine zur Schwangerschaftsbetreuung
  • Beteiligung von 150.- Franken an einen besuchten Geburtsvorbereitungskurs
  • Wochenbettbetreuung im Spital, Geburtshaus und zu Hause bis 8 Wochen nach der Geburt:
  • bei Erstgebärenden, nach einem Kaiserschnitt, nach einer Frühgeburt und bei Mehrlingen             höchstens 16 Wochenbettbesuche, in allen übrigen Situationen höchstens 10 Wochenbettbesuche
  • 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
  • Nachgeburtsuntersuchung 6-10 Wochen nach der Geburt
  • Materialpauschalen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Auf ärztliche Verordnung werden während der Schwangerschaft und nach der Geburt auch weitere Hebammenleistungen aus der Grundversicherung bezahlt, ohne Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt. Je nach Versicherungsgrad erhalten Sie weitere Beiträge z.B. an Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Pikettentschädigung (falls die Wohngemeinde nicht zahlt), Anteile an Infrastrukturbeiträge im Geburtshaus oder bei einer Beleghebammengeburt, Haushalthilfe, Stillgeld.